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Acerca de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontaktadresse

Eclipse Studios GmbH
Ebnat 65
8200 Schaffhausen
Schweiz
info@eclipsestudios.ch

Vertretungsberechtigte Personen

Faro Burtscher
Michael Burtscher
Reto Coaz

Handelsregistereintrag

Eingetragener Firmenname: Eclipse Studios GmbH
Nummer: CHE‑113.504.799
Handelsregisteramt: Schaffhausen               ​

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Eclipse Studios GmbH (Agentur) und ihren Auftraggebern (Kunden der Agentur)

der Eclipse Studios GmbH (Agentur) und ihren Auftragnehmern (Lieferanten der Agentur)

 

Diese AGB sind integrierter Bestandteil eines Auftrags, unabhängig davon, ob die Auftragserteilung in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgt ist. Abweichungen zu diesen AGB müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien durch Unterschrift anerkannt werden. Sowohl Auftraggeber wie Auftragnehmer der Agentur verzichten aus­drücklich darauf, eigene Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

 

Sorgfalts- und Treuepflicht

Eclipse Studios GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Die der Agentur vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt.

Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht sämtlicher von Eclipse Studios GmbH erschaffenen Werke (Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Texte, gestalterische Ideen u.a.) verbleibt bei ihr.

 

Ideen, kreative und gestalterische Leistungen sowie Konzepte und Kostenvoranschläge sind Eigentum der Eclipse Studios GmbH. Ohne schriftliche, anders lautende Vereinbarung dürfen diese weder weiter verwendet, noch Dritten weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden.

 

Ohne ausdrückliche Zustimmung der Eclipse Studios GmbH dürfen keine Änderungen an den erarbeiteten Werken vorgenommen werden. Das geistige Eigentum der Werke wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.

 

Die Nutzung der von Eclipse Studios GmbH erarbeiteten Werke steht dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrages zu. Sofern nicht ausdrücklich anders lautend vereinbart, bezieht sich die Nutzung auf die Erstverwendung. Werden Auftragsunterlagen dem Auftraggeber ganz oder teilweise ausgehändigt, so dürfen diese vom Auftraggeber aus­schliesslich im Rahmen des Auftrags genutzt werden. Eine weitergehende Übertragung der Nutzungsrechte, insbe­sondere die Folgenutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus, sowie die Nutzung nach Beendigung der Zusammenarbeit, bedarf der zusätzlichen Vereinbarung und Abgeltung.

 

Offerte und Honorierung

Auftragsvorbesprechungen bis zum Zustandekommen des ersten Auftrages sind, sofern nicht vorgängig anders vereinbart, kostenfrei.

 

Die Offerte bezieht sich auf den im Moment der Offertstellung bekannten und anzunehmenden Arbeitsumfang. Die Offertpreise sind Nettopreise, exklusiv MWST. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 15%, hat Eclipse Studios GmbH den Auftraggeber sofort in Kenntnis zu setzen.

 

Das Honorar der Eclipse Studios GmbH richtet sich nach dem Zeitaufwand und den vereinbarten Stundenansätzen. Nicht im Honorar von Eclipse Studios GmbH inbegriffen sind sämtliche Leistungen Dritter. Alle Leistungen der Eclipse Studios GmbH, die nicht ausdrücklich über das Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Kurierdienste, aussergewöhnliche Versandkosten, Reisen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

Allfällige Folgenutzungen der Werke für andere Zwecke sind gesondert abzugelten. Für Gestaltungsaufgaben (Neu­entwicklungen von Signeten, Wortmarken, Bildmarken, Verpackungen) kann vorgängig mit der Auftragserteilung zusätzlich eine Abgeltung des Nutzungsrechtes vereinbart werden.

 

Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, so hat Eclipse Studios GmbH Anspruch auf das Honorar für die getätigten Arbeiten und die Entschädigung der bisherigen Aufwendungen Dritter sowie auf Entschädigung aus der Reduktion oder Annullation entstandenen Unkosten. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiter verwenden.

Werksignierung und Eigenwerbung

Eclipse Studios GmbH hat das Recht, die von ihr entworfenen Werke ohne Gegenleistung in sachdienlicher Weise zu signieren.

 

Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Kommunikationsmassnahmen und Werbemittel unter Wahrung der Geheimhaltungspflichten in ihren eigenen Werbeaktionen zu erwähnen, in der Presse zu veröffentlichen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise über ihre Website. Zudem kann sie die Werke im In- und Aus­land bei Wettbewerben einreichen.

 

​Lieferfristen und Termine

Die von Eclipse Studios GmbH bekannt gegebenen Termine sind Richttermine. Die Liefertermine gelten nur, wenn die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen vereinbarungsgemäss eintreffen und die Auftraggeberin ihrerseits die vereinbarten Termine, zum Beispiel ein «Gut zur Ausführung», einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet oder unvollständig eingereichte Unterlagen und/oder Informationen der Auftraggeberin oder einer von ihr bezeichneten Dritten, durch Änderungswünsche der Auftraggeberin oder durch Er­weiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann die Agentur weder Gewähr noch Haf­tung übernehmen.

 

Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

Eclipse Studios GmbH nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte vor. Allfälliger Mehraufwand ist dem Auftraggeber bekannt zu geben und auf der Rechnung gesondert auszuweisen.

 

Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellt Eclipse Studios GmbH Rechnung, welche innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen ist.

 

Für zeit- und kostenintensive Projekte, und insbesondere bei Film- und Foto-Projekten, gilt folgende Zahlungs­modalität: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Produktionsstart, 1/3 bei Projektabschluss.

 

Daten und Unterlagen

Eclipse Studios GmbH verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen und finale Filmdaten während zwei Jahren nach Fertigstellung aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie von der Aufbewahrung befreit. Eclipse Studios kann zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise haftbar gemacht werden für durch höhere Gewalt oder externe Einflüsse verloren gegangene Daten.

 

Ohne schriftliche Vereinbarung, welche vor Projektstart zu erfolgen hat, händigt Eclipse Studios GmbH keine Rohdaten oder offenen Daten eines Werkes aus.

 

Haftung

Eclipse Studios GmbH haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Auftraggeber durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch Eclipse Studios GmbH entstehen. Jede weitere Haftung der Eclipse Studios GmbH für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausge­schlossen.

 

Eclipse Studios GmbH haftet zu keiner Zeit und in keinem Fall für Forderungen, die aus einem Auftrag entstanden sind, der von der Agentur im Namen und auf Rechnung Dritter an Lieferanten erteilt worden ist.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Eclipse Studios GmbH und dem Auftraggeber gilt das Schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist am Geschäftssitz der Eclipse Studios GmbH. Eclipse Studios GmbH bleibt es vorbe­halten, den Auftraggeber auch an seinem Domizil zu belangen.

 

Eclipse Studios GmbH behält sich das Recht jederzeitigen Änderungen ihrer AGB vor.

Eclipse Studios GmbH, Januar 2016   

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